Sämtliche 100 bestellten Ortsfahnen vergriffen

 Erneut Beschwerden über mangelnde Parkmoral

  In seiner jüngsten Ratssitzung, der zweiten in der neuen Legislaturperiode 2019/2024, hatte sich das Gremium um Ortsbürgermeister Christoph Stumpf (SPD) zunächst erneut mit der bereits in der konstituierenden Sitzung vom 28. Juni 2019 einhellig beschlossenen Geschäftsordnung zu befassen. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion war dort die Einladungsfrist für Sitzungen von vier auf sieben Kalendertage ausgedehnt worden. Von übergeordneter Behörde wurde nun festgestellt, dass eine einzelne Ortsgemeinde zu einem von der landesweit einheitlich geltenden Gemeindeordnung (GemO) abweichenden Beschluss nicht befugt und dieser somit unwirksam ist. Nach kurzer Aussprache erfolgte ein einstimmiges Votum (ohne Enthaltung) für die in der GemO vorgesehenen vier Kalendertage. „Selbstverständlich werden wir, wie in der Vergangenheit schon regelmäßig praktiziert, auch künftig stets bemüht sein, zwecks besserer persönlicher Planung allen Ratsmitgliedern die Einladungen früher zukommen zu lassen. Diese Praxis findet fraglos analog Anwendung bei Ausschusssitzungen“, so Stumpf.

  Das Angebot zum Erwerb von Ortsfahnen mit dem Münchweilerer Gemeindewappen zum Stückpreis von etwa 20 Euro, gerade im Vorfeld der Kerwe und nicht minder im Hinblick auf „1000 Jahre Münchweiler“ in diesem Jahr (1019 – 2019), wurde erfreulich rege genutzt. Binnen gerade mal gut einer Woche waren bei den beiden Ansprechpartnern, erste Ortsbeigeordnete Tanja Dautermann und Ratsmitglied Gunter Bayer (beide SPD), die bestellten 100 Fahnen geordert worden. „Wir werden jetzt zeitnah die Sammelbestellung im Namen der Gemeinde aufgeben und rechnen mit einer Lieferung auf jeden Fall noch vor der Kerwe“, so Dautermann.

  Erneut wurden unlängst Beschwerden wegen mangelnder Parkmoral an verschiedene Ratsmitglieder beider Fraktionen herangetragen. Zum einen wird Klage geführt über Dauerparker in den tagsüber auf maximal zwei Stunden begrenzten Parkboxen vor dem Dorfplatz nahe der Bäckerei Dautermann. Zum anderen wird der Übergang von der Friedhofstraße in die Ackerwiese durch eine Vielzahl dort abgestellter Pkw unzulässig verengt, sodass das Ein- und Ausfahren in und von der Ackerweise vermeidbar erschwert wird. Insbesondere im Falle eines Einsatzes der Feuerwehr oder eines Rettungswagens, aber auch der Müllabfuhr, sind hier nicht hinnehmbare Behinderungen feststellbar. Zum dritten wird in der Gonbacher Straße zwischen Kapellen- und Hohlsteinstraße wiederholt so geparkt, dass Kfz-Führer gezwungen sind, unmittelbar vor einer für sie nicht einsehbaren Linkskurve auf die Gegenfahrbahn zu wechseln. Dies führt zwangsläufig jedes Mal zu einer zumindest abstrakten, wenn nicht gar konkreten Unfallgefahr. Alle Kfz-Halter sind hiermit aufgerufen, sich stets an die geltende Straßenverkehrsordnung zu halten und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern oder gar zu gefährden. Die zuständige Ortspolizeibehörde der VGV Winnweiler wurde von Beigeordnetem Bernd Riffel (fraktionslos) über die drei Sachverhalte schriftlich in Kenntnis gesetzt und mit der Überwachung und gegebenenfalls Beanstandung verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge betraut. Die Kontrollen werden sich sporadisch über einen längeren Zeitraum hinziehen und insbesondere an Werktagen in den Abendstunden sowie an Wochenenden durchgeführt. Zweck und Ziel der Aktion ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und Gewährleistung der Verkehrsleichtigkeit, nicht etwa das Verteilen von Verwarnungen.

Dorfbrunnen derzeit außer Betrieb

  Stumpf gab bekannt, dass beim Dorfbrunnen aktuell Wasser verloren gehe. „Ursache dürfte ausufernder Wurzelwuchs der benachbarten großen Linde sein, welche die unterirdische Verrohrung beschädigen“, so Stumpf. Vom Gemeindebediensteten Zachmann wurden die Wasserrohre soweit freigelegt. Es erfolgt jetzt eine Überprüfung durch Fachpersonal mit einer Kamera, um die genauen Schadensstelle(n) und deren Umfang auszuloten. Danach werden entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe veranlasst.

  CDU-Rat Uwe Scheithe, ehrenamtlich engagiert im Landesfischereiverband, wurde mitgeteilt, dass die Alsenz in Höhe des Bahnpfads durch widerrechtlich von Unbekannt entsorgten Grünschnitt zu einem nicht unerheblichen Teil unpassierbar sei. „Dies beeinträchtigt die Fließgeschwindigkeit der Alsenz, ist auch für die dort lebenden Fische von Nachteil und nicht zuletzt kommt es auf Dauer zu einer intensiven Geruchsbelästigung“, erläuterte Scheithe. Da es sich bei der Alsenz um ein Gewässer dritter Ordnung handelt, ist die VGV Winnweiler zuständig. Der Leiter des Referates 2 (Bauamt), Roland Schreiber, ist über die Situation informiert und hat eine zeitnahe Behebung des Missstandes durch eigenes Personal zugesagt.

  Rätin Gabi Leppla (CDU) teilte mit, dass nahe des Feldwirtschaftsweges in der Verlängerung der Winnweiler Straße offenbar eine sogenannte wilde Müllkippe entsteht. „Auf dieser derzeit brachliegenden gemeindeeigenen Fläche wurden zwischenzeitlich illegal Bauschutt, Grünschnitt und anderer Abfall entsorgt. Das scheint auch sukzessive zuzunehmen“, beklagte Leppla. Stumpf sicherte zu, den Sachverhalt vor Ort umgehend in Augenschein zu nehmen und nach geeigneten Gegenmaßnahmen zu suchen.      

  Der obligatorische nichtöffentliche Teil beinhaltete Grundstücksangelegenheiten. (Siehe auch "Winnweiler Rundschau, KW32, „Die Rheinpfalz“, KW35.)

Online: Donnerstag, 15. August 2019