Appell an Anwohner und Anlieger

  In jüngster Zeit ist vermehrt und mit zunehmender Tendenz festzustellen, dass gerade in den zudem teils engen Nebenstraßen überproportional viele Kfz im öffentlichen Verkehrsraum (dauerhaft) ab-gestellt werden. Bei einem Notfall dürften die oftmals großen und breiten Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten den Einsatzort unter Umständen nur mit Mühe (und damit ver-bundenem Zeitverlust) oder möglicherweise gar nicht erreichen. Hierdurch käme es im schlimms-ten Fall zur (vermeidbaren) Gefährdung von Menschenleben oder hohen Sachwerten.

  Die Gemeinde appelliert hiermit an Anwohner, Anlieger und letztlich alle Verkehrsteilnehmer im Sinne des Gemeinwohls und der gegenseitigen Rücksichtnahme, sich stets an die geltenden Vorschriften zu halten. Parken etwa auf Gehwegen, im Halteverbot oder vor beziehungsweise ge-genüber Einfahrten oder Garagen und Engstellen oder in, vor und hinter Kurven ist verkehrswidrig. Die Anwohner werden hiermit gebeten, ihre Fahrzeuge – soweit möglich – permanent auf dem ei-genen Grundstück abzustellen, die Straßen allerorten für den fließenden Verkehr frei zu halten. Dies würden sicher auch Fahrer von etwa Müllfahrzeugen, Baustofflieferanten oder Umzugs-Lkw dankend begrüßen.

  Bei Feststellung einer sichtbaren Besserung und Entspannung der Verkehrssituation ist eine Überwachung (und ggf. gebührenpflichtige Beanstandung) eventuell verkehrswidrig abgestellter Fahrzeuge durch die Verbandsgemeinde Winnweiler als Ortspolizeibehörde entbehrlich.

(Siehe auch "Winnweiler Rundschau", KW03.)

Online: Montag, 10. Januar 2022

Für die Gemeinde
Bernd Riffel, Beigeordneter