Gemeinderat diskutiert Hebesätze

Landratswahl verschoben: Turnhalle der Grundschule wird Wahllokal

In der jüngsten Gemeinderatssitzung informierte Eva Walter von der Verbandsgemeinde Winnweiler über die notwendige Anpassung der Hebesätze aufgrund der Änderungen durch das bundesweite Grundsteuerreformgesetz. Die Neuregelung tritt mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft. „Wir sprechen quasi von einer Umverteilung. Die Grundsteuer errechnet sich nach der neuen Bemessungsgrundlage, dessen wichtigster Faktor der sogenannte Bodenrichtwert ist, welcher Grundstücksfläche sowie -art, aber auch Standort oder Alter eines Gebäudes berücksichtigt. Dadurch soll eine deutschlandweite Gleichbehandlung von gleichwertigen Grundstücken sichergestellt werden. Das bedeutet, dass manche Grundstücke künftig teurer, andere jedoch auch günstiger besteuert werden“, erklärte Walter. Die Neubewertung ist also keine allgemeine Erhöhung des Grundsteueraufkommens, sondern lediglich eine gerechtere Belastungsverschiebung.

Bei der Festlegung der neuen Hebesätze muss jedoch zusätzlich berücksichtigt werden, dass ein ausgeglichener Haushalt der Ortsgemeinde Grundvoraussetzung für die Beantragung von weiteren Fördergeldern für Bau- und Sanierungsprojekte ist. Analog zu jedem privaten Haushalt müssen hierzu entweder Einnahmen erhöht oder Ausgaben gestrichen werden. Letzteres ist über die bisherigen Einsparungen hinaus nicht mehr möglich, weshalb der Weg über die Erhöhung der Hebesätze gegangen werden muss – eine der wenigen Möglichkeiten, die den Kommunen bleibt. Dies ist letztendlich alternativlos, da die Streichung von Zuschüssen eine sehr viel stärkere Erhöhung der Hebesätze zur Folge hätte. Dennoch wurde die derzeitige Erhöhung der Grundsteuer B von 465 auf 520 Prozentpunkte kritisch betrachtet. So merkte Dr. Karl Landfried (CDU) an, dass eine mögliche Anhebung zum Ausgleich des Haushaltes im Folgejahr durchaus noch notwendig werden könnte. Ortsbürgermeisterin Tanja Dautermann (SPD) zeigte sich dennoch erleichtert: „In unserer Gemeinde können wir einen sehr soliden Haushalt vorlegen, was unter anderem der hervorragenden Arbeit meines Vorgängers Christoph Stumpf und des ‚alten‘ Rates während der letzten Legislaturperiode zu verdanken ist. Andere Gemeinden müssen die Grundsteuer B bis zu 1000 Prozentpunkte anheben. Ich bin froh, dass wir uns noch in einem moderaten Bereich bewegen.“

 

Radweg zwischen Bahnhaltepunkt Münchweiler und Alsenbrück-Langmeil abgenommen

Dautermann konnte zudem die erfreuliche Mitteilung machen, dass die Baumaßnahmen am Radweg vom Bahnhaltepunkt Münchweiler Richtung Alsenbrück-Langmeil nahezu fertiggestellt seien. „Drei kleinere Bohrungen stehen noch aus“, informierte die Ortsbürgermeisterin. „Da der Teer in weiten Teilen nicht abgetragen werden musste, konnten rund 20.000 Euro des aus Fördermitteln stammenden Budgets eingespart und dem Fördertopf wieder zugeführt werden“, erläuterte Dautermann.

Bei einer ähnlichen Maßnahme in Gonbach musste Schotter abgetragen werden, welcher in Münchweiler Verwendung fand: Der Feldweg Richtung Hohlsteinhütte konnte so aufgeschüttet werden.

 

Spende an die Ortsgemeinde durch Energieüberschuss

Die Stadtwerke Kaiserslautern (SWK) spendeten der Gemeinde einen Gewinn aus einem Windrad bei Sembach, das einen Überschuss an Energie produziert hatte. Die Spende wird prozentual an Gemeinden im Umkreis von zweieinhalb Kilometern um das Windrad verteilt. Münchweiler profitiert mit einem Betrag von rund 500 Euro.

 

Neue Planungen für die Landrats- und Bundestagswahl im Februar 2025

Abschließend wurde darüber informiert, dass die ursprünglich auf den 2. Februar 2025 datierte Landratswahl um drei Wochen verschoben wurde, um diese am 23. Februar gemeinsam mit der geplanten Neuwahl des Bundestags durchzuführen.

Da die Bürgerhaushalle und das Sitzungszimmer für diesen Tag bereits belegt sind, wird die Turnhalle der Grundschule Münchweiler als Wahllokal fungieren. Diese erfüllt durch den Zugang über den Schulhof die Anforderungen an Barrierefreiheit und bietet zudem ausreichend Platz für die Organisation der Wahl. | siehe auch Winnweiler Rundschau (Ausgabe KW 49)